Reaktivierungsgebühr für gebrauchte SAP-Lizenzen nicht rechtens


Wie schon im Streit mit dem Gebraucht-Software-Händler Susensoftware, muss der Software-Hersteller SAP nun wieder der Klage eines Händlers nachgeben. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht gab dem klagenden Unternehmen Windhuk Recht und entschied, dass SAP keine Gebühren mehr für die Reaktivierung seiner Lizenzen verlangen dürfe. Der Konzern muss die entsprechende Klausel aus seinen AGBs entfernen. Vor allem Anwender von gebrauchten Lizenzen sind durch dieses Urteil geschützt und laufen so nicht mehr Gefahr mit erheblichen unvorhersehbaren Zusatzkosten konfrontiert zu werden.

Quelle: www.silicon.de.