Aus dem Ausland erworbene Software darf weiterverkauft werden


Im Rechtsstreit zwischen einem kanadischen Softwareunternehmen und einem holländischen Käufer hat ein niederländisches Gericht entschieden, dass das EU-Recht, so wie im EuGH-Urteil aus dem Juli 2012, greift. Dieses sieht vor, dass Käufer von Software-Lizenzen bei der Bezahlung ihres Einkaufs die Rechte an der Lizenz erwerben. Die Verbreitungsrechte des Herstellers erschöpfen sich somit mit dem Verkauf. Selbst wenn die ausländischen Lizenzbestimmungen des Softwareherstellers etwas anderes aussagen, muss der Hersteller die Übertragung auf einen neuen Eigentümer akzeptieren.

Weitere Informationen zum rechtlichen Rahmen beim Handel mit gebrauchter Software finden sie auf li-x.com.